Bleirohre müssen weg: Was Eigentümer vor dem 2. Januar 2026 tun müssen
Die Frist für die Entfernung oder Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei endet am 12. Januar 2026 gemäß § 17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, bis zu diesem Datum alle Bleileitungen oder Teilstücke nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beseitigen oder außer Betrieb zu nehmen.

