Modern und sicher: Wanne zur Dusche im bewohnten Bestand
Ein barrierearmer Duschbereich erhöht die Lebensqualität und sichert den langfristigen Wert Ihrer Immobilie. Oft schrecken Eigentümergemeinschaften oder Vermieter vor dem Umbau zurück, weil sie hohen Lärm, viel Schmutz und lange Ausfallzeiten befürchten.
Als Hausverwaltung unterstützen wir Sie bei der Planung solcher wertsteigernden Maßnahmen und zeigen Ihnen, wie Sie staatliche Fördermittel optimal ausschöpfen.
Für die Modernisierung stehen drei finanzielle Säulen bereit:
- Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person (maximal 16.000 Euro bei mehreren Personen im Haushalt, ab Pflegegrad 1) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
- KfW-Investitionszuschuss (Programm 455-B): Bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit) für barrierereduzierende Umbauten – unabhängig von einem Pflegegrad.
- Steuerliche Geltendmachung: Direkter Abzug von bis zu 20 % der Handwerkerlohnkosten (maximal 1.200 Euro pro Jahr) von der Einkommensteuer nach § 35a EStG bei Überweisung der Handwerkerrechnung.
Wichtiger Fristenhinweis: Anträge bei der KfW und der Pflegekasse müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
Die sauberste Dokumentation nützt nichts, wenn die Frist abgelaufen ist. KfW- und Pflegekassen-Anträge müssen zwingend vor Baubeginn vorliegen. Planen Sie diesen Puffer fest in Ihren WEG-Beschluss ein.“ Sie planen eine Modernisierung in Ihrer Wohnung oder Ihrem WEG-Objekt? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der rechtzeitigen Vorbereitung.
