Asbest im Altboden: Worauf Eigentümer und WEGs bei der Sanierung achten müssen
In vielen Immobilien, die zwischen den 1950er- und 1980er-Jahren errichtet wurden, lauern unsichtbare Altlasten: Asbestfasern in alten Vinylplatten (Flex-Platten) oder im darunterliegenden schwarzen Bitumenkleber. Solange diese Bodenbeläge unbeschädigt liegen bleiben, besteht keine Gefahr. Sobald jedoch saniert, geschliffen oder herausgerissen wird, werden gesundheitsgefährdende Fasern in hoher Konzentration freigesetzt.
Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ist eine sachkundige Prüfung vor jedem Sanierungsbeginn gesetzlich vorgeschrieben.
Wir als Ihre Hausverwaltung sorgen für eine lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Standards:
- Sorgfältige Schadstoffprüfung: Vorarbeiten und Materialproben werden im Vorfeld genommen, um Gewissheit über den Zustand des Bodens zu erlangen.
- Einsatz zertifizierter Verfahren: Die Ausführung darf nur durch zertifizierte Fachbetriebe nach TRGS 519 unter Verwendung emissionsarmer Spezialverfahren (z. B. BT 33.6) erfolgen.
- Fachgerechte Entsorgung: Die lückenlose Dokumentation und der sichere Abtransport des Gefahrguts schützen alle Hausbewohner und sichern die WEG rechtlich ab.
„Sicherheit bedeutet auch Haftungsschutz. Bei Modernisierungen in einer WEG müssen Beschlüsse, Verträge und insbesondere die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben wie der TRGS 519 lückenlos dokumentiert sein. Das schützt den Beirat und die Eigentümer vor massiven Haftungsrisiken.“
Wir arbeiten eng mit qualifizierten Fachbetrieben aus unserem regionalen Netzwerk zusammen, die Schadstoffsanierung und Neuverlegung sicher aus einer Hand liefern. So bleibt Ihr Objekt sicher und bewohnbar.
